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AGB

Unsere AGB's

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Firma Horst Hellinger e. U.

Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr der Fa. Hellinger Horst e.U. und dem Vertragspartner (in der Folge VP) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Kauf- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung beigebrachter Pläne und Zeichnungen; die Fa. Hellinger Horst e.U. trifft keine Warnpflicht Isd§1168a ABGB.2.
Die Firma Horst Hellinger e.U. übernimmt für etwaige Abweichungen von Prospekten sowie für allfällige Druckfehler keinerlei Gewähr.

Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend, d.h. die Firma Horst Hellinger e.U. behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag hereinzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragsannahme erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen, des Lieferscheines und der Rechnung.

Preise
Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen für Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen behält sich die Fa. Hellinger Horst e.U. vor. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung bzw. bei Metallen am Tag des Bestellungseinganges. Zwischengrößen werden zum nächstfolgendem Listenmaß berechnet.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungslegung ohne irgendeinen Abzug zahlbar. Anders lautende Zahlungsvereinbarungen, die zwischen dem Vertragspartner und der Fa. Hellinger Horst e.U. getroffen werden, müssen von der Fa. Hellinger Horst e.U. schriftlich bestätigt werden. Eingehende Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Vertragspartner, jeweils auf die älteste Lieferung und Dienstleistung angerechnet werden. Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgelts wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- und sonstiger Ansprüche nicht aufgehoben. Insbesondere steht dem Vertragspartner wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu.

Zahlungsverzug
Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und sämtliche Forderungen von der Fa. Hellinger Horst e.U. sofort fällig werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Fa. Hellinger Horst e.U. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen zu verlangen. Zahlungsverzug des Vertragspartners auch aus anderen Rechtsgeschäften berechtigt die Fa. Hellinger Horst e.U. vom Vertragspartner Vorausleistungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf die Fa. Hellinger Horst e.U. in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Dienstleistung zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Vertragspartner erhält für solche Art zurückgenommener Ware oder Dienstleistung eine Warengutschrift auf den Zeitwert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware oder Dienstleistung entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle keiner Annahme oder Zahlungsverzug gehen alle Mahn- und Inkassospesen, einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu Lasten des Vertragspartners.

Aufrechnung
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen Forderungen der Fa. Hellinger Horst e.U.. aufzurechnen, auf welchen Rechtsgrund die Forderung des Geschäftspartners auch immer beruhen. Die Fa. Hellinger Horst e.U. behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Zahlungsbedingungen, Ware oder Dienstleistung nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Mängelrüge/Gewährleistung
Der Vertragspartner hat die Ware bei Übergabe/Übernahme augenscheinlich zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den VP weder zur Beanstandung der gesamten Lieferung noch zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, so kann die Fa. Hellinger Horst e.U. die Instandsetzung und Ersatzleistung hinsichtlich dieser Teile von der vorherigen Zahlung jenes Anteiles des Gesamtkaufpreises abhängig machen, der auf den mangelfreien Teil der Lieferung entfällt.

Soweit es sich um Verbrauchergeschäfte handelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377UGB, auch in den Fällen, in denen es sich um Mängel im Zusammenhang mit der Montage der Waren handelt.

Die Fa. Hellinger Horst e.U. leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes. Werden Produkte nach Angaben des Kunden bestellt und gefertigt, erstreckt sich die Gewährleistung ausschließlich auf die Ausführung gemäß Kundenangaben.
Die Haftung der Fa. Hellinger Horst e.U. für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt bei ihr oder ihrer Partnerfirma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Grunde.
Gewährleistungsansprüche können von der Fa. Hellinger Horst e.U., nach ihrer Wahl in Form der Verbesserung (Reparatur), des Austausches der mangelhaften Sache oder der Preisminderung erfüllt werden. Ein Preisminderungsanspruch steht dem VP nur zu, wenn der Mangel unbehebbar und geringfügig ist. Lediglich im Falle eines unbehebbaren und nicht geringfügigen Mangels steht ein Wandlungsanspruch zu.
Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der VP sämtliche durch die Überprüfung und Behandlung der Mängelmeldung entstandenen Spesen und Kosten zu bezahlen.

Schadenersatz
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Lieferanten und Subfirmen der Fa. Hellinger Horst e.U.

Gerichtsstand
Für die gegenständlichen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Fa. Hellinger Horst e.U. und dem VP gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Einzige Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Fa. Hellinger Horst e.U., 4040 Linz, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, welches dieser Geschäftsbedingung unterliegt, ist das zuständige Gericht in 4020 Linz.

Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung, gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt, jedoch zulässig ist.

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